Was ist im Trauerfall zu tun?
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Was ist im Trauerfall zu tun?

Was Sie als nächstes tun müssen:

Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Pensionistenheim, Pflegeheimoder im Ausland eingetreten, so benachrichtigen Sie umgehend einen Bestatter Ihres Vertrauen, der für Sie den weiteren Ablauf regeln wird.

Ist der Sterbefall in einer Wohnung eingetreten,   so benachrichtigen Sie umgehend den nächsten erreichbaren Arzt (oder Notarzt-Zentrale Tel: 144). Von Vorteil währe der Hausarzt, da dieser über einen eventuellen Krankheitsverlauf informiert ist.

Der Arzt wird den Verstorbenen untersuchen und vor Ort einen Totenbeschauschein oder einen Bewilligungsschein für die Überführung in die Leichenkammer ausfüllen, welcher Ihnen im Anschluss übergeben wird.

Ist dies geschehen sollten Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauen telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen.

Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen unter folgender Telefonnummer erreichen:

+43 (0)74 42 / 522 960

Wir werden mit Ihnen in einem vertraulichen Gespräch den weiteren Ablauf der Bestattung regeln und Sie ausführlich beraten.

Welche Unterlagen benötigt Ihr Bestatter:

ledig

Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
Meldezettel
bei Akademikern Urkundlicher Nachweis
akademischer Grade.

verheiratet

Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
Meldezettel
Heiratsurkunde
bei Akademikern Urkundlicher Nachweis 
akademischer Grade.
    
verwitwet

Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
Meldezettel
Heiratsurkunde (der letzten Ehe)
Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehepartners
bei Akademikern Urkundlicher Nachweis
akademischer Grade.

geschieden

Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
Meldezettel
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
bei Akademikern Urkundlicher Nachweis
akademischer Grade.

Sozialversicherungsnummer (e-ard)                                    zur Abmeldung der Pension

Versicherungspolizzen z.B.Wiener Verein
Ausweis (z.B.Führerschein od. Reisepaß) (Identifizierungspflicht des Antragstellers                             lt. §98b VAG Ausweis, Nr. und Ausstellungsdatum 
der ausstellenden Behörde).

Foto für Parte, Trauerbilder und Gedenkbild

Bekleidung und eventuell Sargbeigaben

Wenn Grabstelle bereits vorhanden Grabnummer
oder Name u. Todesdatum des letzten Verstorbenen.



Bestattung A. AIGNER GmbH   A 3340 Waidhofen/Ybbs   Weyrerstraße 18 . Telefon: 0 74 42 / 522 960
Mobil-Tel.: 0 664 / 191 66 9  .   FAX: 0 74 42 / 522 96 15   
               e-mail:
office@bestattung-aigner.at