AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A. Aigner Gesellschaft m.b.H.

Stand Juni 2018

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Geltungsbereich und Gültigkeit
  2. Angebot, Angebotsannahme, Kostenvoranschläge
  3. Preis
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Erstellung/Abnahme von Parten und Totenbilder
  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  7. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
  8. Schadenersatz
  9. Produkthaftung
  10. Lieferung, Übernahme
  11. Mahnspesen
  12. Rücktritt des Auftragnehmers
  13. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
  14. Datenschutz, Urheberrecht
  15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
  16. Sonstiges
  17. Salvatorische Klausel
  1. Geltungsbereich und Gültigkeit

Sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der A. Aigner Gesellschaft m.b.H., Rösselgraben 1, 3340 Waidhofen an der Ybbs (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder in irgendeiner Weise widerstreitende Bedingungen des Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) haben keinerlei Geltung und werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn dort Bereiche geregelt sind die in diesen Bedingungen nicht angeführt sind.

Bedingungen des Auftragsgebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat. Aus schlichten Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers ist die Geltung anderer Bedingungen nicht ableitbar. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn diesen nach Eingang beim Auftragnehmer nicht widersprochen wird.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.

  1. Angebot, Angebotsannahme, Kostenvoranschläge

Auftraggeber und damit Vertragspartner des Auftragnehmers ist jene natürliche oder juristische Person, die den Auftrag gegenüber dem Auftragnehmer erteilt.

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertrag kommt mit der Angebotsannahme durch den Auftraggeber rechtsverbindlich zustande.

Werden an den Auftragnehmer Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.

Sämtliche Zusatzvereinbarungen mit dem Auftragnehmer, wie auch nachträgliche Auftragsänderungen, Ergänzungen und auch Nebenabreden sind schriftlich mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Aus mangelnden Rückantworten auf Anfragen an den Auftragnehmer ist keine Zustimmung ableitbar.

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Kostenvoranschläge des Auftragnehmers entgeltlich und unverbindlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird einem folgenden Auftrag gutgeschrieben, dies jedoch nur dann, wenn aufgrund dieses konkreten Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Dies gilt jedoch nur für Angebote an Verbraucher im Sinne des KSchG. Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sämtliche hier angeführten Unterlagen können jederzeit vom Auftragnehmer zurückgefordert werden und sind dem Auftragnehmer jedenfalls unverzüglich und unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Übrigen zur absoluten Geheimhaltung.

Mangels anderer Vereinbarung sind an den Auftragnehmer gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge verbindlich und kostenlos.

  1. Preis

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringende (Werk-,Dienst-) Leistung(en) nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihm daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Der Preis basiert auf den Kosten im Zeitpunkt der Angebotslegung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart worden ist. Mangels abweichender Vereinbarung gilt der Preis ohne Versandkosten, Steuern und Abgaben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringende (Werk-, Dienst-) Leistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, Teilabrechnungen durchzuführen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden oder eine Anzahlung Vertragsgegenstand ist.

Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer zur Leistungserstellung notwendiger, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, ist der Auftragnehmer darüber hinaus verpflichtet, beim Vorliegen der ob genannten Umstände den Preis entsprechend zu ermäßigen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt gegenüber Verbrauchern erst nach Ablauf von 2 Monaten ab Vertragsabschluss.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen spesenfrei zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Die (noch) nicht erfolgte Erledigung des Verlassenschaftsverfahrens oder die (noch) nicht erfolgte Zahlungsveranlassung durch den Gerichtskommisär/Notar udgl. stellen keine Gründe für eine Fristerstreckung dar. Schuldner des Rechnungsbetrages ist der Auftraggeber. Das Abgehen von dieser Regelung bedarf ausnahmslos der Schriftform.

Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges am Geschäftskonto des Auftragnehmers als geleistet. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Überweisungsauftrags maßgebend (§ 6a Abs2 KSchG). Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, neben seinen Schadenersatzansprüchen, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu verrechnen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Mahnspesen (€ 20,– pro Mahnung) und Inkassokosten bleibt unberührt und besteht neben den vereinbarten Verzugszinsen.

Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, Barzahlungen entgegen zu nehmen.

Aufrechnungen mit Forderungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

  1. Erstellung/Abnahme von Parten und Totenbilder

Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der jeweiligen Entwürfe von Parten, Totenbilder und weiteren Drucksorten. Nach Bestätigung der Endversionen von Parten, Totenbilder und weiteren Drucksorten durch den Auftraggeber mittels Unterschrift, werden diese ohne weitere Prüfung seitens des Auftragnehmers in Druck gegeben. Für „Tippfehler“ oder „falsche Inhalte“ die bereits in der unterfertigten Endversion der Parten, Totenbilder und Drucksorten enthalten waren kann der Auftragnehmer in keinster Weise zur Haftung gezogen werden.

  1. Mitwirkungspfichten des Auftraggebers

Die zur Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer erforderlichen privat- und/oder öffentlich-rechtlichen Urkunden, Unterlagen und Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten beizuschaffen und rechtzeitig bereit zu stellen.

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen privat- und/oder öffentlich-rechtlichen Urkunden, Unterlagen und Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Entgeltsanspruch des Auftragnehmers wird dadurch nicht berührt.

  1. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1. Auftraggeber ist Unternehmer

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Der Auftragnehmer erfüllt seine gewährleistungsrechtliche Verpflichtung, abgesehen von jenen Fällen, in  denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht, bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach seiner Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur oder durch Preisminderung.

Den Auftraggeber trifft zu jeder Zeit die Beweislast, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Lieferung/Leistung die vertraglich ausdrücklich spezifizierten Eigenschaften aufweist, unter Berücksichtigung branchenüblicher und eigener Herstellertoleranzen  sowie der einschlägigen Ö-NORMEN.

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bzw. das Werk unverzüglich nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen (§§ 377 ff UGB). Dabei festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer binnen angemessener Frist, spätestens aber binnen 3 Tage ab Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, samt den Mangel eindeutig wiedergebender Lichtbilder anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und verliert der Auftraggeber seine diesbezüglichen Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte. Weiters ist eine diesbezügliche Anfechtung wegen Irrtum, List sowie laesio enormis ausgeschlossen.

Die Gewährleistung sowie allenfalls eine vereinbarte Garantie erlischt weiters durch Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes seitens des Auftraggebers oder Dritter. Arbeiten in welcher Form auch immer am Liefergegenstand, an welchem seitens des Auftraggebers ein Mangel behauptet wird, stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar. Die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, durch unsachgemäße Benützung oder durch Überbeanspruchung ist ausgeschlossen.

Wird die vom Auftragnehmer gelieferte Sache von diesem ersetzt, trägt er nicht die Kosten der Verarbeitung, Bearbeitung und/oder Montage, wenn diese Leistungen nicht von ihm erbracht worden sind.

Für den Fall der Lieferung an den Auftragnehmer gilt folgendes: Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Auftraggebers insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für Änderungen betreffend die gesetzliche Beweislast zu Lasten des Auftragnehmers, Verkürzung von Fristen etc. auch ein Ausschluss eines Regressanspruchs gemäß § 933b ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist unzulässig. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es dem Auftragnehmer frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, außer es besteht Wandlungsanspruch und der Auftragnehmer macht von diesem Gebrauch. Besteht der Auftragnehmer auf Reparatur oder Austausch ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt. Die Verpflichtung zur Untersuchung iSd § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht dem Auftragnehmer jedenfalls eine sechswöchige Frist zur Erhebung der Mängelrüge zu.

7.2. Auftraggeber ist Verbraucher

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Handelt es sich beim Liefergegenstand um gebrauchte Gegenstände, wird die Gewährleistungsfrist ausdrücklich mit einem Jahr vereinbart.

Im Zeitpunkt der Übernahme bei Lieferung ist die Ware/das Werk durch den Auftraggeber auf Bruch, äußerliche erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen. Diesbezügliche Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich binnen angemessener Frist, spätestens aber 7 Tage ab Übergabe und Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels unter Beifügung von, den behaupteten Mangel genau identifizierenden, Lichtbildern schriftlich anzuzeigen.

Einen Anspruch auf Ersatz der mit der Mangelbehebung durch Dritte verbundenen Kosten hat der Auftraggeber nur dann, wenn er zuvor den Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mangelbehebung aufgefordert hat.

Insbesondere ausgeschlossen ist die Gewährleistung fehlerhafter oder unvollständiger Auskunft/Angaben des Auftraggebers.

  1. Schadenersatz

Anspruch auf Schadenersatz hat der Auftraggeber nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Verlust von Aufträgen und sonstige direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt – außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG – 6 Monate, jedenfalls aber 10 Jahre (absolut). Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt und in Summe mit dem Auftragswert begrenzt. Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie jegliche Haftungsbeschränkungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

  1. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte beweist, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Lieferung, Übernahme

Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser geringfügige Lieferfristüberschreitungen seitens des Auftragnehmers im Ausmaß von 14 Tagen jedenfalls zu akzeptieren.

Zur Leistungsausführung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle öffentlich-rechtlichen und vertraglichen Einzelheiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder die Ware einzulagern, wofür dieser eine angemessene Lagergebühr in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen kann, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann, wobei diesem voller Schadenersatz zusteht.

  1. Mahnspesen

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzuges, neben Verzugszinsen, Mahnspesen in Höhe von € 20,00/Mahnung zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer durch ihn notwendig gewordenen zweckentsprechenden Forderungsbetreibung und/oder Rechtsvertretung des Auftragnehmers zu ersetzen.

  1. Rücktritt des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist in folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne zum Ersatz etwaiger Schäden oder anderer Zahlungen  verpflichtet zu sein:

  1. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  2. Vorliegen rechtlicher oder technischer Hindernisse, die in der Art des Auftrages liegen und die Erfüllung unzumutbar machen
  3. Rohmaterial- oder Energiemangel oder andere wesentliche Betriebsstörungen (auch der Lieferanten)
  4. Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt
  5. siehe Pkt. 6
  1. Rücktrittsrecht von Verbrauchern

Der Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat das Recht einen Fernabsatzvertrag (iSd § 3 Z 2 FAGG) oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (iSd § 3 Z 1 FAGG) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen ab dem Tag an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (bei Teillieferungen die letzte Teillieferung) in Besitz genommen hat.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Um das Rücktrittsrecht ausüben zu können, hat der Auftraggeber die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

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Widerrufsfolgen

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. dem Auftraggeber alle Zahlungen, die die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Auch der Auftraggeber hat die bereits erhaltenen Leistungen zurückzustellen.

Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

Wurde die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. ausdrücklich dazu aufgefordert mit der Dienstleistung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen (§ 10 FAGG), so ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts bei noch nicht vollständiger Vertragserfüllung ein aliquoter Betrag im Hinblick auf die bereits erbrachte Dienstleistung im Verhältnis zum im Vertrag vorgesehenen Gesamtzahlung, zuzüglich der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag entstandenen Kosten, zu leisten.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber verliert sein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde.

Dem Auftraggeber steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ware/Dienstleistung nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Erweitert der Auftraggeber im Zuge von Servicearbeiten den Arbeitsumfang und beauftragt er den Auftragnehmer mit Leistungen, welche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, so erlischt der Anspruch auf das Rücktrittsrecht hinsichtlich dieser Leistung.

Der Auftraggeber verliert sein Rücktrittsrecht, wenn er ausdrücklich gegenüber der A. Aigner Gesellschaft m.b.H. verlangt, dass die A. Aigner Gesellschaft m.b.H. vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig werden soll und die Dienst- und oder Werkleistung vollständig erbracht wird.

  1. Urheberrecht, Datenschutz

Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung dahingehend, dass der Auftragnehmer Lichtbilder der Begräbnis- oder Verabschiedungsfeierlichkeit anfertigen und diese unentgeltlich für eigene Marketingzwecke verwenden kann. Diese Verwendung der Lichtbilder durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass abgebildete Personen unkenntlich gemacht werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer ausschließlich Fotos, Bilder und Texte zur Verfügung zu stellen über deren Rechte (Verwendungsrecht, Urheberrecht usw.) er verfügt. Dem Auftragnehmer ist es nicht möglich die Rechtmäßigkeit jedes einzelnen Fotos, Bildes oder Textes zu überprüfen und ist dabei auf die Angaben des Auftragsgebers angewiesen. Für den Fall eines wie auch immer gearteten Verstoßes gegen diese Bestimmung durch den Auftraggeber erklärt dieser ausdrücklich den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos zu halten; dies umfasst auch die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsvertretung.

Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf das Formular zur „Datenschutzerklärung“, in welchem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung seiner Daten und zu seinen Rechten angeführt sind, hingewiesen, welches jederzeit unter www.bestattung-aigner.at abgerufen werden kann.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Auf alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen auf Grundlage dieser AGB kommt das materielle österreichische Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen zur Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Handelt es sich nicht um ein Geschäft, das unter das KSchG fällt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

  1. Sonstiges

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse (auch Email-Adresse) gesendet werden.

  1. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.