Bestattungsarten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre/n Angehörige/n bestatten können. Grundsätzlich richten wir uns dabei immer nach dem Willen der/des Verstorbenen

Ist dieser nicht bekannt, entsprechen wir den Wünschen der Hinterbliebenen. Die Vorstellungen können sehr unterschiedlich sein. Wir wissen das und deshalb gibt es bei uns keine festen Regeln.

Wir tun alles, was uns möglich ist, um Ihren Wünschen nachzukommen.

Auch bei Uneinigkeit unter den Hinterbliebenen geben wir unser Bestes, allen Beteiligten beratend zur Seite zu stehen, um einen gemeinsamen Konsens zu finden. 

Im Trauerfall gibt es eine erste, grundsätzliche Entscheidung zu treffen:

  • wird der/die Verstorbene am Friedhof im Sarg in einem Grab begraben?
  • Oder wird es eine Feuerbestattung geben?

Erdbestattung

Die/der Verstorbene wird im Sarg zur Trauerfeier gebracht. Nach der Trauerfeier findet sich die Trauergemeinde am Friedhof ein, wo gemeinsam der Sarg an einer Grabstelle beigesetzt wird.  

Es gibt verschiedene Arten von Gräbern: Reihen- oder Eigengrabstelle. Die Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und weitere Details legt die Friedhofsverwaltung in der Friedhofsordnung fest.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird die/der Verstorbene im Krematorium eingeäschert. 

Die Aschenreste werden in eine Urnenkapsel gefüllt und in einer Schmuckurne in einem Grab oder in der Urnenwand beigesetzt. 

Hier gibt es zur Form der Trauerfeier und der Beisetzung mehrere Möglichkeiten:

  • Gleich nach Freigabe des Leichnams erfolgt die Fahrt ins Krematorium und die/der Verstorbene wird eingeäschert.

    Dann finden die Trauerfeier und die Beisetzung der Urne an einem Tag statt.

  • Die Trauerfeier wird mit der/dem Verstorbenen im Sarg durchgeführt (Verabschiedung), der anschließend zur Einäscherung gebracht wird.

    Einige Tage später findet die Beisetzung der Urne statt.

Im Falle einer Feuerbestattung gibt es neben der Urnenbeisetzung am Friedhof auch noch weitere Möglichkeiten:

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche in eine spezielle Urne eingefüllt (diese muss sich im Wasser auflösen).

Die Angehörigen sind bei der Beisetzung im Wasser anwesend und hier kann auch die Trauerfeier gestaltet werden.

In Österreich ist eine Seebestattung zurzeit nur in einem bestimmten Abschnitt der Donau möglich.

Baum- Wiesenbestattung

Bei dieser Art der Bestattung wird die schnell verrottbare Urne mit der Asche im Wurzelbereich eines Baumes oder auf einer Wiese beigesetzt.

In diesem Bereich gibt es verschiedene Konzepte und Angebote. Wir beraten Sie gerne.

Urnenmitnahme

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die Urne am eigenen Grund/in der Wohnung beizusetzen bzw. aufzubewahren.

Hierzu muss man ein Ansuchen bei der zuständigen Gemeinde stellen und es gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen.

Bei Interesse informieren wir Sie gerne. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass eine Beisetzung doch auch den Prozess des Loslassens ermöglicht und es oft nicht von Vorteil ist, wenn man die/den verstorbene/n Angehörige/n in seiner Wohnung aufbewahrt.

Außerdem nimmt man Freunden und Bekannten die Möglichkeit, ein offizielles Grab zu besuchen und daran zu trauern.

Anonyme Bestattung

Die Handhabe der anonymen Bestattung ist abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Friedhofs und dessen Friedhofsordnung.

Grundsätzlich haben diese Grabstellen keinen Platz für persönliche Kennzeichnung oder Gestaltung.

Diamantenbestattung

Diamant

Teile der Kremationsasche einer/s Verstorbenen werden durch einen speziellen Prozess unter hohem Druck zu einem Diamanten gepresst, der dann in ein Schmuckstück eingearbeitet werden kann.

Nicht die gesamte Asche ist zur Diamantherstellung verwendbar, somit kann der verbleibende Teil konventionell beigesetzt werden.

Rat und Hilfe im Trauerfall:

Für Ihre optimale Betreuung sind wir 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie erreichbar:
0660 / 652 25 12

Häufige Fragen zu Bestattungsarten und Möglichkeiten der Bestattung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungsarten: der Erdbestattung und der Feuerbestattung.

Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person eingeäschert. Danach sind verschiedene Formen der Beisetzung möglich, zum Beispiel Waldbestattung, Seebestattung oder Diamantbestattung.

Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keine schriftlichen Wünsche zur Bestattung hinterlassen hat, entscheidet in der Regel der Auftraggeber bzw. Besteller der Bestattung über die Art der Bestattung. Das ist meist ein naher Angehöriger, der die Organisation der Beerdigung übernimmt.

Nein. Eine Erdbestattung kann auch ohne kirchliche Feier stattfinden. Neben religiösen Zeremonien sind auch weltliche oder persönliche Abschiedsfeiern möglich.

Nein. In Österreich ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Asche von Verstorbenen frei zu verstreuen. Die Asche muss in der Regel in einer Urne beigesetzt oder an einem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt werden.

Ja. In Österreich ist es grundsätzlich möglich, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder im eigenen Garten beizusetzen. Dafür sind jedoch in der Regel bestimmte rechtliche Voraussetzungen und behördliche Genehmigungen erforderlich.

Ja. Auch bei einer Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, da die verstorbene Person im Sarg eingeäschert wird. Dafür werden spezielle Einäscherungssärge aus geeigneten Materialien verwendet.

Metallische Bestandteile wie künstliche Hüften, Implantate oder Zahngold bleiben bei der Einäscherung erhalten. Nach der Feuerbestattung werden diese aus der Asche getrennt und fachgerecht recycelt oder entsorgt, je nach Regelung des jeweiligen Krematoriums.