Sie haben einen geliebten Menschen verloren und haben nun die Aufgabe, alle Formalitäten zu erledigen, sich um dessen Beisetzung zu kümmern?
Dies ist eine enorme Herausforderung: Die eher nüchternen Fragen zu Bestattungsart, Termin, Kosten, … stehen in starkem Kontrast zu Ihren derzeitigen Gefühlen.
Sie trauern, befinden sich in emotionalem Ausnahmezustand und sollen nun Formulare ausfüllen, organisieren, alles überblicken, entscheiden. Die meisten Hinterbliebenen sind hiermit überfordert.
Wir von Bestattung Aigner unterstützen Sie mit der Erfahrung und der Kompetenz von mehr als 130 Jahren Bestattungstradition.
Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite, beraten Sie in Ihren Entscheidungen und nehmen Ihnen so viel als möglich von Ihren Aufgaben ab.
Mit viel Feingefühl klären wir gemeinsam Ihre Fragen und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur Bestattung:
- Wie verhält man sich im Trauerfall?
- Welche Aufgaben sind im Todesfall zu erledigen?
- Wie werden Trauerfeier und Bestattung geplant?
- Welche Kosten bringt ein Todesfall mit sich?
Rat und Hilfe im Trauerfall:
Für Ihre optimale Betreuung sind wir 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie erreichbar:
0660 / 652 25 12
Unsere Leistungen im Überblick
- Wir übernehmen Behördengänge
- Wir kümmern uns um die Überführung
- Wir organisieren die Bestattung jeder Art
- Wir gestalten eine würdige Trauerfeier
- Wir bieten eine große Auswahl an Särgen, Urnen und Bestattungsartikeln
- Wir besorgen Blumenschmuck, Kränze, Trauer- und Grabdekoration
- Wir informieren die Pfarre oder weltliche Redner über Trauerfeier, Traueransprache, …
- Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Traueranzeige und kümmern uns um Druck, Veröffentlichung, …
- Wir rechnen mit Sterbekassen und Versicherungen für Sie ab
- Wir bieten Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Notwendige Dokumente
Folgende wichtige Dokumente und Persönliches der/des Verstorbenen sind für die Formalitäten notwendig und müssen bereitgehalten werden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- urkundlicher Nachweis der akademischen Grade (bei Akademikern)
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (wenn verwitwet)
- Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Versicherungspolizzen (wenn vorhanden)
- Ausweis des Anmelders (Führerschein oder Reisepass)
- Foto für Parte, Trauerbilder und Gedenkbild
- Bekleidung und eventuelle Sargbeigaben
- Grabnummer (wenn Grabstelle bereits vorhanden)
Häufige Fragen zu Bestattung, Beerdigung, Ablauf und Kosten
Ja. In Österreich besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht.
Das bedeutet, dass jede verstorbene Person ordnungsgemäß bestattet werden muss, entweder durch eine Erdbestattung oder Feuerbestattung. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland leicht unterschiedlich sein.
In der Regel müssen Angehörige keine amtlichen Schritte selbst einleiten. Der Todesfall wird meist vom Bestattungsunternehmen oder von der Krankenanstalt beim Standesamt gemeldet.
Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunde aus, die vom Bestattungsunternehmen beantragt und den Angehörigen übergeben wird. Durch die Beurkundung werden außerdem automatisch wichtige Stellen wie Pensionsversicherung und Gericht informiert.
Ein Testament wird erst nach dem Tod eröffnet. Entscheidungen zur Bestattung müssen jedoch unmittelbar nach dem Todesfall getroffen werden. Deshalb ist es meist zu spät, Wünsche zur Bestattung ausschließlich im Testament festzuhalten.
Wer seine Vorstellungen zur Art der Bestattung oder Beerdigung festlegen möchte, sollte diese daher bereits zu Lebzeiten schriftlich festhalten oder Angehörigen mitteilen.
Eine Beerdigung darf grundsätzlich erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung stattfinden. Diese wird nach der Totenbeschau durch einen Arzt ausgestellt und ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte.
In Österreich muss eine verstorbene Person in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Todesbescheinigung bestattet werden, sofern geeignete Kühl- oder Konservierungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber bzw. Besteller der Bestattung die Kosten der Beerdigung. In vielen Fällen werden die Kosten später aus dem Nachlass der verstorbenen Person gedeckt oder innerhalb der Familie geregelt.
Eine gesetzliche Pflicht zur Grabpflege gibt es in Österreich grundsätzlich nicht. Die genauen Regelungen zur Pflege eines Grabes sind meist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs festgelegt.